Synergetik Therapeut - Synergetik Therapeutin

Der Synergetik Therapeut arbeitet im Bereich der Selbsterfahrung. Er oder sie bietet Einzelsitzungen und Gruppenarbeit mit sehr unterschiedlichen Methoden an. Alle Methoden wurden unter dem Gesichtspunkt der "Selbstorganisation" optimiert. In diesen therapeutischen teilweise auch kathartischen Prozessen sind Einzelsitzungen zur Nachbearbeitung oft sehr wichtig und hilfreich. In Primärgruppen, Rebirthing, Chakrenarbeit, Bioenergetik, Encounterprozessen, Reinkarnationsarbeit und in themenorientierten Gruppen wie Fastengruppen gibt es immer wieder Situationen, in denen eine Innenweltarbeit sehr hilfreich ist, weil es der einzig sinnvolle Weg zur tieferen Arbeit mit sich selbst bedeutet.

Zielgruppen sind allerdings auch immer Menschen mit Krankheitsbildern. Beispielsweise gibt es Essstörungen wie Bulimie, hinter denen sehr oft Missbrauchserlebnisse stehen. Daher muß der Therapeut auch in die Tiefe der Seele steigen können, um Hintergründe nicht nur aufzudecken, sondern auch zu verändern. In diesem Grenzbereich der Therapie kann ein Synergetik Therapeut sehr wertvolle Arbeit leisten, bewegt sich dann jedoch auch auf dem Gebiet der Heilkunde und braucht dazu Grundkenntnisse der Medizin, wie das Bundesverwaltungsgericht 2010 feststellte.

Sollte er oder sie diese Zielgruppe nicht bedienen wollen und macht dies öffentlich und kann es durch eine Erklärung nachweisen, braucht er oder sie selbstverständlich keine HP-Erlaubnis. Der Begriff Therapeut ist frei und bedeutet nicht automatisch Heilkunde. Daher ist es jedoch empfehlenswert, sich gleich Synergetik Coach zu nennen, damit der größtmögliche Spielraum entsteht, nicht falsch interpretiert zu werden.

Das Synergetik Institut hat in den letzten 18 Jahren etwa 250 Synergetik Therapeuten ausgebildet und nur wenige haben die Umbenennung in Coach durchgeführt. Nur einige verfügen über einen HP-Schein. Trotzdem dürfen alle mit der Technik des Innenweltsurfens arbeiten, solange das Gebiet der Heilkunde nicht betreten wird. Solange nicht kranke Menschen sich Heilung durch diese Methode versprechen. Eine genaue Grenzziehung ist nur im Einzelfall möglich und berücksichtigt auch die individuelle Aussendarstellung. Ein anhängender Prozess einer Synergetik Therapeutin beim BGH in Karlsruhe wird sicher noch mehr Klarheit bringen.

Voraussetzung in die Berufsausbildung ist der Abschluss der Synergetik basic. Danach fängt die Berufsausbildung zum Synergetik Therapeuten an. Sie wurde vom zuständigen Regierungspräsidium 1995 als ordentliche Berufsausbildung genehmigt und vom Bundesfinanzministeriums von der Mehrwertsteuer befreit. Das OVG Lüneburg hat den Berufsstatus im Mai 2004 unwiderruflich bestätigt. Das BVerwG hat den Beruf 2010 zum Heilberuf erklärt, allerdings mit HPP-Schein (Grundkenntnisse der Medizin).

 

Beispiel einer:

Dienstleistungsvereinbarung Synergetik-Therapie im Krankheitsfall

Klient/in: ........................................................Synergetik Therapeut/in
Name: .......................................................... Name:..................................................................
Strasse:.......................................................... Strasse:................................................................
PLZ/Ort:....................................................... PLZ/Ort:.............................................................
Tel.:............................................................... Tel.: ....................................................................
E-Mail: ......................................................... E-Mail: ................................................…………
Preis pro Sitzung:...............................................

Urteil des BVerwG 3 C 28.09: „Die Methode präsentiert sich als etwas grundsätzlich Neues im Gesundheitswesen, als die „vierte Kraft“ im Gesundheitswesen neben Ärzten, Heilpraktikern und Psychotherapeuten sowie als höchste Stufe der Heilung... auf unterster Stufe steht danach die Schulmedizin mit einer bloßen Symptombekämpfung oder -unterdrückung“

Die Arbeitsebene des Synergetik Therapeuten sind die im menschlichen Gehirn gespeicherten und miteinander vernetzten Informationen (auch bekannt unter dem Begriff „neuronale Matrix“), die in Form von Erinnerungs- und Symbolbildern aufgerufen werden. Die Tätigkeit des Synergetik-Therapeuten zielt auf intensive neuronale Selbsterfahrung ab, d.h. er begleitet den Klienten in der Erkundung seiner Innenwelt, um an entscheidenden Schlüsselszenen über das Wirkprinzip der Selbstorganisation tiefe, aktiv emotionale Veränderungsprozesse durchzuführen. Aufgrund der Wechselwirkung der neuronalen Informationen mit allen Ausdrucksfeldern des Menschen (Körper, Psyche und Geist) wird ein Selbstheilungseffekt erzeugt.

1. Die Erst-Sitzung dient dem Klienten zum Kennenlernen seiner Innenweltfaktoren und der Durchführung eines ersten Veränderungsprozesses, um die Vorgehensweise der neuronalen Selbsterfahrung und das Selbstorganisations-Prinzip aus eigener Anschauung zu erleben.

2. Nach der Erst-Sitzung entscheidet sich der Klient in Eigenverantwortung und auf Grundlage der durch die erste Sitzung gewonnenen, eigenen Erfahrung bewusst für weitere Sitzungen unter Begleitung des Synergetik Therapeuten. Hier erfolgt in einem Krankheitsfall die kontinuierliche Erkundung der an der Erkrankung beteiligten Innenweltfaktoren und deren sukzessive Bilderveränderung durch selbstorganisatorische Vorgänge.

3. Der Klient behält zu jedem Zeitpunkt die volle Verantwortung für sich, sein Verhalten und seine Entscheidungen. Er nimmt die Anregungen des Synergetik Therapeuten lediglich, um eigene, neuronale Selbsterfahrung zu machen und darüber selbstorganisatorische Prozesse in seiner Innenwelt auszulösen. Der Klient kann jederzeit Einspruch gegen diese Anregungen erheben, sie verweigern oder die Maßnahme abbrechen. Er geht mit diesem Vertrag keine weiteren Verpflichtungen ein. Eine Sitzung dauert ca. 2-3 Stunden.

4. Der Klient wird umfänglich darüber informiert, dass alle Einzelsitzungen auf Kassette/CD oder DVD aufgezeichnet werden. Der Klient erhält eine Kopie der Aufzeichnung zu seiner freien Verwendung. Das Urheberrecht an der Dokumentation der Sitzung als gemeinsamer, kreativer Prozess besitzen Klient und Synergetik Therapeut gemeinsam. Auf Wunsch kann auf die Aufzeichnung verzichtet werden.

5. Synergetik-Therapeut/innen sind an die Einhaltung der Ethikrichtlinien des BVSC gebunden. Diese sind öffentlich einsehbar – in der Praxis als Infoblatt oder im Internet unter www.bvsc.info - und auch für beide – Klient/in und Synergetik-Therapeut/in – Bestandteil dieses Vertrages.

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Persönliche Erklärung des Klienten:

- Ich möchte die Synergetik-Therapie zum Zweck der Selbstheilung einer Erkrankung durchführen. Ich wurde darüber aufgeklärt, dass die Begleitung bei dieser Maßnahme nur durch einen Synergetik Therapeuten durchgeführt wird, der über eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (HPP) verfügt. Das Gebiet der Heilkunde mit dem erklärten Ziel einer Heilung oder Linderung einer Erkrankung wird bei dieser Tätigkeit betreten.

- Ich wurde auch darüber aufgeklärt, dass die begleitende Betreuung durch einen Arzt meines Vertrauens unbedingt erwünscht ist. Ort,

Datum: ........................................................................................................... ..........................................
.......................Unterschrift Klient/in .............................Unterschrift Synergetik Therapeut/in

 

Beispiel einer:

Dienstleistungsvereinbarung
Synergetik-Therapie - neuronale Selbsterfahrung
in den Bereichen Prävention, Persönlichkeitsentwicklung, Stärkung von Handlungs- und Lebenskompetenz sowie spirituellem Wachstum

Klient/in: ........................................................Synergetik Therapeut/in
Name: .......................................................... Name:..................................................................
Strasse:.......................................................... Strasse:................................................................
PLZ/Ort:....................................................... PLZ/Ort:.............................................................
Tel.:............................................................... Tel.: ....................................................................
E-Mail: ......................................................... E-Mail: ................................................…………
Preis pro Sitzung:...............................................

Die Arbeitsebene des Synergetik Therapeuten sind die im menschlichen Gehirn gespeicherten und miteinander vernetzten Informationen (auch bekannt unter dem Begriff „neuronale Matrix“), die in Form von Erinnerungs- und Symbolbildern aufgerufen werden. Die Tätigkeit des Synergetik-Therapeuten zielt auf intensive neuronale Selbsterfahrung ab, d.h. er begleitet den Klienten in der Erkundung seiner Innenwelt, um an entscheidenden Schlüsselszenen über das Wirkprinzip der Selbstorganisation tiefe, aktiv emotionale Veränderungsprozesse durchzuführen. Da Selbstorganisation immer in einem Zustand der Emergenz (höherwertige Ordnung) mündet, wird die persönliche, geistige und spirituelle Entwicklung entscheidend gefördert und gestärkt.

1. Die Erst-Sitzung dient dem Klienten zum Kennenlernen seiner Innenweltfaktoren und der Durchführung eines ersten Veränderungsprozesses, um die Vorgehensweise der neuronalen Selbsterfahrung und das Selbstorganisations-Prinzip aus eigener Anschauung zu erleben.

2. Nach der Erst-Sitzung entscheidet sich der Klient in Eigenverantwortung und auf Grundlage der durch die erste Sitzung gewonnenen, eigenen Erfahrung bewusst für weitere Sitzungen unter Begleitung des Synergetik Therapeuten.

3. Der Klient behält zu jedem Zeitpunkt die volle Verantwortung für sich, sein Verhalten und seine Entscheidungen. Er nimmt die Anregungen des Synergetik Therapeuten lediglich, um eigene, neuronale Selbsterfahrung zu machen und darüber selbstorganisatorische Prozesse in seiner Innenwelt auszulösen. Der Klient kann jederzeit Einspruch gegen diese Anregungen erheben, sie verweigern oder die Maßnahme abbrechen. Er geht mit diesem Vertrag keine weiteren Verpflichtungen ein. Eine Sitzung dauert ca. 2-3 Stunden.

4. Der Klient wird umfänglich darüber informiert, dass alle Einzelsitzungen auf Kassette/CD oder DVD aufgezeichnet werden. Der Klient erhält eine Kopie der Aufzeichnung zu seiner freien Verwendung. Das Urheberrecht an der Dokumentation der Sitzung als gemeinsamer, kreativer Prozess besitzen Klient und Synergetik Therapeut gemeinsam. Auf Wunsch kann auf die Aufzeichnung verzichtet werden.

5. Synergetik-Therapeut/innen sind an die Einhaltung der Ethikrichtlinien des BVSC gebunden. Diese sind öffentlich einsehbar – in der Praxis als Infoblatt oder im Internet unter www.bvsc.info - und auch für beide – Klient/in und Synergetik-Therapeut/in – Bestandteil dieses Vertrages.

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Persönliche Erklärung des Klienten:
- Ich wurde darüber aufgeklärt, dass ich im Falle eines Selbstheilungswunsches bei einer vorliegenden Erkrankung die Dienste eines Synergetik–Therapeuten mit einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergsetz (HPP) in Anspruch nehmen muß. Ein gezielter (Selbst)Heilungs-Effekt, d.h. eine Heilung oder Linderung von eventuell bestehenden Krankheiten wird bei der in diesem Dienstleistungsvertrag beschriebenen Tätigkeit nicht angeboten.

Mit der hier geschilderten Tätigkeit geht als Nebeneffekt jedoch immer eine unspezifische Stärkung der Selbstheilungskräfte einher.

Ort, Datum: ........................................................................................................... ...................................................................
............................................................Unterschrift Klient/in .................................Unterschrift Synergetik Therapeut/in

Die Berufsausbildung schließ mit einer Prüfung ab.