Synergetisches Denken

zur Förderung von Synergetischer Intelligenz
mittels des Wissenschaftsgebiets der Psychobionik:

Der Lehre von der Selbstheilung durch Selbsttransformation hin zur “Neuronalen Freiheit”

Eine Informationsschrift zur Zusammenfassung und Übersicht der Forschungsergebnisse und Berufe der letzten 30 Jahre von 1982 - 2012

Der Psychobioniker arbeitet als Forschungsergebnis von 30 Jahren Selbsterfahrung von Bernd Joschko als Forschungsberuf zur Vermittlung von Wissen und Fähigkeiten des Innenweltsurfens® als Trainer und Mentor in der Neurowelt des Klienten in Einzelseminaren. Er wendet nicht mehr die Synergetik Therapie an und dient auch nicht der Heilkunde, sondern ausschließlich der Persönlichkeitsentwicklung. Ziel ist es, sich selbst besser kennenzulernen, wie man seine eigenen Gedächtnisbilder verändert und “Self-Sessions” durchführen kann.

Der Psychobioniker arbeitet mit den Urbilder der Seele, die “heilige Familie”, der “innere Frau/Mann” (Tantra), zur Optimierung der Lebenskompetenz. Ziel ist es, in der Innenwelt seine eigene Familie optimal aufzustellen.

Das Grundprinzip ist die Kennlinienoptimierung der Psychobionik, die auf der Evolutionsbionik gründet (Physik-Ing-Arbeit 1975 von Bernd Joschko). Die Basis ist die Technikwissenschaft der BIONIK. (Gutachten von Prof. Hermann Uni Erlangen-Nürnberg - September 2005). Sie beinhaltet die östliche spirituelle Chakrenlehre, tantrische Lehre der weiblichen und männlichen Energie und das ein allgemeines (spirituelles) Wissen zur Lebenskompetenz.

 

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Entwicklung der synergetischen und psychobionischen Berufe

von Bernd Joschko im Synergetik Institut (1982 - 2012)


Berufsverband Psychobionik e.V.
Dachverband der synergetischen und psychobionischen Berufe - gegründet 2002

 

Forschung + Dokumentation:

Das Synergetik Institut dokumentiert auf www.gesundheitsforschung.info die Prüfungsabschlußarbeiten der ersten Jahre der Synergetik Therapeuten und Therapeutinnen. Etwa 8.000 Innenweltreisen liegen als Tonband-protokolle und etwa 1.000 Videoaufzeichnungen als DVD zur Dokumentation im Institut vor.
Einige hundert DVD’s mit “Filmrechten” wurden zur Veröffentlichung von den Klienten freigegeben. Viele “Selbstheilungsverläufe” von Krebsklienten sind darunter. 600 Wortprotokolle von Sessions liegen schriftlich vor.

Bernd Joschko hat durch seine sehr persönlichen Erlebnisse innerhalb seines Berufes beim BKA und den neuen gesellschaftlichen Bewegungen (Nov. 1981), seine Lebenswahrnehmung und Lebensweg sehr verändert, obwohl er seinen Transforma-tionsprozess damals intellektuell noch nicht genau verstehen konnte. Seine Arbeit als Physik-Ing gab er 1982 auf (Gewissenskonflikt) und suchte sich einen “Lebenslehrer”: OSHO. In seiner Physikarbeit 1975 hatte er die Gesetze der Evolutionsbionik entdeckt, aber erst viele Jahre später definierte er öffentlich aus diesem gesammten Wissen das neue Forschungsgebiet der Psychobionik - “Neuronale Freiheit”.

Aus hunderten von neuen ganzheitlichen Therapieansätzen definierte er mit Hilfe der Sprache der Synergetik nach Prof. Herman Haken seine eigene Methode der Persönlichkeitsveränderung 1988 als Synergetik Therapie. Sie war nur in Einzelsitzungen als Begleitung zur Selbsterfahrung für Suchende (Klienten) geeignet und nicht zur Krankheitsauflösung gedacht. Konnte er dieses Wissen um Transformation zur Veränderung der Persönlichkeit durch Selbsterfahrung auch in Seminaren vermitteln? Im September 1992 startet er versuchsweise seine erste Ausbildungsgruppe mit 12 Teilnehmern zur Synergetik Therapie.


Rita Schreiber eröffnete daraufhin am 19. Juni ‘93 als erste Synergetik Therapeutin eine Praxis für Synergetik Therapie. Der Begriff wurde in Zusammenarbeit mit der IHK Dillenburg und Dr. Schulz vom Gesundheitsamt (GA) Wetzlar gefunden. Rita + Bernd boten ihre Dienstleistung in Einzelsessions nunmehr bundesweit an und bekamen von Dr. Schulz am 23. Juli ‘93 schriftlich die Genehmigung für das Anbieten von Techniken zur Bewußtseinserfahrung, Zeitreisen (Kindheit/Frühere Leben), Initiierung von Selbsterfahrungserlebnissen, Dienstleistungen und Information zur Lebensberatung, Historische Bewußtseinsreisen vor Ort, moderne Informationsverarbeitung, Management und Selbstmanagement. Für “Selbstheilung” entwarf er ein Infoblatt für Klienten. (Später erinnert Dr. Schulz sich nicht mehr).

Nunmehr boomten die bis 2010 erfolgten 37 Grundausbildungen mit 640 Teilnehmern und die Berufsausbildung zum Synergetik Therapeuten (200 Abschlußprüfungen). B. Joschko hielt 150 Vorträge auf Messen u.ä. mit bis zu 3.000 Zuhörern. Viele Menschen mit Krankheiten, Missbrauch, schwierigen Lebensumständen und Arbeitslose suchten dieses Know How und wollten es als Beruf weitergeben - auch 30 Ärzte. Immer mehr Spontanheilungen passierten. Als 1999 die erste Brustkrebsheilung geschah (Uniklinik Heidelberg bestätigte), schlossen sich 96 Synergetik Therapeutinnen zu einer “Brustkrebsstudie” zusammen, um Infos zu sammeln. Am 23. Juni ‘02 entstand der Berufsverband zur Synergetik Therapie BVST e.V. Behörden wurden unruhig und das GA München untersagt im März ‘04 “Selbsterfahrung mit der Synergetik für Frauen mit Brustkrebs”, doch immer mehr Spontanheilungen geschahen im Synergetik Institut (Dokumentiert).

Staatsanwalt Bogenrieder von Ravensburg machte eine Hausdurchsuchung 2000 bei einem Synergetik Therapeuten ohne Klientenbeschwerden (Amtsgericht gibt Freispruch 2004). Als Reaktion darauf definierten12 Ausbilder mit Bernd Joschko im Februar ‘01 den Synergetik Profiler, der Krankheitshintergründe per Mustererkennung durchführt. 6-8 Faktoren wirken immer zusammen, wie bei der Rasterfahndung, dem kriminologischen Profiler, so auch in den neuronalen Strukturen. Die Arbeit mit kranken Menschen wurde effektiver und genauer erforscht. Das Gesundheitsamt (GA) Goslar verbot einem Synergetik Therapeuten ‘03 seine Arbeit und wollte nicht mit Bernd Joschko und der BVST-Vorsitzenden reden. Also eröffneten wir in Goslar am 2. Januar ‘04 ein Info-Center und bekamen 3 Tage später ein Sofortverbot von Dr. Hepp, da wir auch - ohne HP -Schein - mit Menschen mit Brustkrebs arbeiten wollten. Das OVG Lüneburg hob dies am 27. Mai mit vorläufigem Rechtsschutz auf und bestätigte den Berufsstatus nach Art. 12 GG. Am 5. Juli ‘05 bezeichnete der Bay. VGH die Selbstheilungsmethode Synergetik Therapie “als eine Art homöopathieähnliches psychotherapeutisches Verfahren”... zur Aktivierung der Selbstheilungskräfte. Daraufhin gründeten wir zur besseren Unterscheidung am 11. Dez. ‘05 den Berufsverband der Synergetik Profilerinnen und Profiler BVSPro e.V., der auch präziese Krankheitshintergründe aufspürt + auflöst. Synergetik Therapeuten arbeiten per Berufsverbandbeschluss des BVST e.V. nicht mehr mit kranken Menschen zur Selbstheilung, sondern nur als Coach. Prof. Rost erstellt im Februar 05 ein Gutachten und bescheinigt das Prinzip der Selbstorganisation: ”Da die Neuorganisation nicht nur die geistigen, sondern auch die körperlichen Strukturen betrifft, kann mit der Neuorganisation auch eine Heilung körperlicher und psychischer Krankheiten eintreten.” Der Synergetik Profiler und Therapeut wird am 26. August 2010 vom BVerwG zum Heilberuf mit HP-Schein erklärt.

 

Prof. Hermann von der Uni Erlangen-Nürnberg bescheinigte in einem Gutachten ‘06 “erhebliche Unterschiede zur psychotherapeutischen Fremdheilung” und eine “wissenschaftliche Grundlage” der Psychobionik, die als Technikwissenschaft auf der Bionik beruht. Das OLG Frankfurt bestätigte am 19. Juli ‘07 unsere Forschungstätigkeit: “Wir sind Marktführer bei der Erforschung von Selbstheilungsprozessen und der Anwendung dieses Know-Hows auch bei unheilbaren Krankheiten”. Die Wortmarke “Innenweltsurfen®” wird am 10. 9. ‘07 beim Deutschen Patentamt angemeldet.

Der Psychobioniker arbeitet als Forschungsberuf in Einzelseminaren (Art. 5 GG) und unterrichtet Klienten in ihrer Neurowelt, wie sie ihre Gedächtnisbilder selbst verändern können. Der Arbeitsstil und die inhaltliche Zielsetzung unterscheidet sich fundamental zur Synergetik Therapie und den Innenweltreisen. Es wird nur noch mit den Urbildern als “Attraktoren” gearbeitet. Inneres Familienstellen zur “neuronalen Freiheit” entsteht. Der Berufsverband BVST e. V. hat seinen Namen von Synergetik Coach am 15. Okt. ‘11 in “Berufsverband Psychobionik e.V.” umbenannt.

 

Der Neuroprofiler (Nov. ‘10) erstellt nur noch Profilings zu allen Themen und Krankheiten ohne Therapieangebot. Die Staatsanwaltschaft macht auf Anweisung von OBEN (März) im Juni 11 eine Hausdurchsuchung im Synergetik Institut - ohne Klientenbeschwerden! Für alle Anwendungen der Synergetik Therapie wird vom Regierungspräsidium Darmstadt per Erlaß (Mai ‘11) auf Grund des BVerwG-Urteils der große HP-Schein gefordert, weil die Methode Heilkunde sei.

Einige Gesundheitsämter erteilen totale Berufsverbote, so auch der Berufsverbandsvorsitzenden Rita Schreiber für den Coaching Bereich vom LDK (Dr. Heltweg Okt. ‘11) und der Vorsitzenden des BVSPro e.V. Roswitha Schneider und erlauben keine HP-Schein Prüfung wg. “Synergetischem Denken”. Der BVSPro löst sich Ende ‘11 auf, die Berufsausbildung wird eingestellt, da kein eigenes Qualifi-zierungssytem (Prüfung) mehr besteht, sondern nur die HP-Prüfung. Mehrere Gerichte klären. Das Synergetik Institut GbR löst sich auf (Dez. 2011).

 

Für die Arbeit mit krebskranken Menschen werden Seminare zum Krebsbegleiter definiert. Beginn HERBST 2016. Krebs wird als “Systemzusammenbruch des Lebens” angesehen. Der Einfluß der medizinischen Behandlung, das Umfeld (Milieu), die eigene Lebensbereitschaft, Selbstverantwortungskompetenz und Beziehungsfähigkeit sind wichtige Heilungsfaktoren.

 

Allgemeine Hinweise:


1) Synergetik ist Selbsterfahrung

Die Methode der Synergetik Therapie war von Bernd Joschko ausschließlich zur Selbsterfahrung konzipiert. Damit diese Dienstleistung qualifizierbar bleibt, wurde sie als neuer Beruf etabliert. Therapie verstand sich als “Begleitung zum Höchsten hin” und folgerichtig versteht sich Heilung als Steigerung der Handlungs- und Lebenskompetenz, die wenn jemand sie in eigener Verantwortung aktiv tut, zur Selbstheilung wird. Dazu braucht es eine Anleitung.

Das Grundelement im neuronalen Lernfeldes des Klienten war die Synergetik - die Fähigkeit des Gehirns praktische Lernerfahrungen und virtuelle Lebensveränderung durch das Prinzip “Selbstorganisation” zu etablieren. Diese Lernveränderung des Klienten erzeugt eine tiefe Bewusstseinsveränderung und eine Veränderung des eigenen subjektiven Weltbildes und der mentalen Bewertung. Diese Zusammenhänge werden im Buch “Psychobionik” eindrucksvoll von Marina Stachowiak als “Integrales Heilen” beschrieben.


2) Selbsterfahrung macht gesünder - auch gesund?

Die Forschungsergebnisse von tausenden “Innenweltreisen” von kranken und gesunden Menschen zeigen folgenden Sachverhalt auf: Wird die Lebenskompetenz von kranken Menschen durch neue innere Erfahrungen verbessert, steigt auch die Gesundheit, Krankheiten können sich auflösen.

Um diesen Zusammenhang zu optimieren, wurde der Synergetik Profiler 2001 definiert: Welche neuronalen Informationen müssen vom Klienten besonders schnell, gründlich und effektiv bearbeitet werden?
Damit wurde die Synergetik Therapie in der Anwendung zur Behandlung von Krankheiten vom Bundesverwaltungsgericht 2010 zum neuen Heilberuf (Art 12 GG) und der Bundesgerichtshof beschreibt sie 2011 als “Provokative Psychotherapie”.

 

 

 

Der Ausgangspunkt war die Feststellung des bay. Verwaltungsgerichtshof Juli 2005 im Vergleich mit dem Erscheinungsbild einer Psychotherapie:
Dem Klienten wird versprochen, ihm zu helfen, sich selbst zu erkennen und was ihm seine Krankheit sagen will, damit er dadurch seine innere Wirklichkeit verändern und sich dadurch selbst heilen könne. Der Klient soll daher sein Vertrauen in diese auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhende, ihm in den Therapiesitzungen beigebrachte Methode der Selbsterkenntnis, Selbstveränderung und darauf beruhende Selbstheilung setzen, die sich von einer psychiatrischen, psychotherapeutischen oder von Heilpraktikern durchgeführten psychischen Behandlung nicht grundsätzlich, sondern nur graduell unterscheidet. Das Erscheinungsbild des Behandlers bei der “Synergetik-Therapie” unterscheidet sich daher nicht allzu weit von medizinischer Behandlung. Man könnte das Tätigwerden der Antragstellerin unwissenschaftlich auch als eine Art homöopathieähnliches psychotherapeutisches Verfahren bezeichnen, da es wie die echte Homöopathie auch auf die mit Hilfe des Behandlers durch gezielten äußeren Anstoß aktivierten Selbstheilungskräfte des Körpers abstellt und dem Klienten verspricht, ihn Instand zu setzen und zu helfen, diesen Selbstheilungsprozess in Gang zu setzen. Es fällt damit objektiv betrachtet unter den Bereich der Ausübung der Heilkunde nach §1 Abs. 2 HprG.


3) Synergetik Methode ist Psychotherapie

Sowohl das BVerwG, als auch der BGH verglichen die Synergetik-Therapieform mit dem Erscheinungsbild der Katathym-Imaginativen Psychotherapie nach Hanscarl Leuner, erstmals erwähnt 1954. Dies macht die Synergetik Therapie nicht automatisch zu dieser “schlecht funktionierende Therapieform”, denn nur die einzige Gemeinsamkeit, die Arbeit mit “inneren Bildern” wird set 10.000 Jahren auch von vielen Kulturen, Schamanen und in Träumen genutzt. Der bekannte Psychotherapieforscher Prof. Grawe bewertet in seinem Buch “Psychotherapie im Wandel” dieses Verfahren: “Vorläufig muss die Wirksamkeit des Katathymen Bilderlebens (KB) als nicht bestätigt angesehen werden. Es müssten nicht nur weit mehr und qualitativ bessere Studien mit stichhaltigen Wirksamkeitsnachweisen vorgelegt werden, sonder entsprechende Untersuchungsergebnisse müssten auch unabhängig vom Begründer des Verfahrens repliziert werden, ehe dem Katathymen Bilderleben der Status eines wissenschaftlich bewährten Therapieverfahrens eingeräumt werden könnte.”

Beide höchste Gerichte übertrugen dann auch die psychotherapeutischen Gefahrenlagen des KB auf die Synergetik-Methode.

Wenn A gefährlich ist und auch vergleichbar mit B ist, ist automatisch auch B gefährlich. Diese “dumme” Logik, weil linear gedacht, entspricht nicht einer komplexen Denkweise. Denn der Begründer der Synergetik Methode hatte dem BVerwG auch eine “Brustkrebsheilung” in Dokumentation vorgelegt und der Begutachter des Landgerichts in Frankfurt Dr. Goldschmidt kam als langjähriger Psychiater und Mediziner zu der Beurteilung: “Mit einer Psychotherapie ist keine Brustkebsheilung möglich”. Stimmt!° Auch dieser Satz bewiese dann eindeutig, das die Synergetik-Methode keine Psychotherapiemethode ist. Das Wirkungsprinzip ist sehr unterschiedlich, dies haben beide höchsten Gerichte (absichtlich? oder aus Unkenntnis?) verkannt. Prof. Hermann und Prof. Rost hatten beide darauf hingewiesen. Nur die, von Bernd Joschko als sachverständigen gestellten Psychotherapeuten Dr. Andritzky mitgetragenen Zweifel, es könnte bei bestimmten Persohnengruppen eine “De-kompensation” auftreten, benutzen die höchsten Richter als potentielle Gefahr, ohne dies je zu überprüfen - im Gegenteil. Die Richter entkräfteten sogar den existenziellen Beweis: Kein Klient hatte sich je beschwert und es wurden keine nachteilige Wirkungen bekannt, trotz bundesweiter Befragung der Verbraucher-schutzvereine. Die Bundesverwaltungsrichter drehten die Beweislast um und behaupteten einfach:

Nach den vorliegenden fachwissenschaftlichen Stellungnahmen sei davon auszugehen, dass jedenfalls bei bestimmten psychischen Erkrankungen Kontraindikationen beständen. Dabei gehe es nicht um eine bloß theoretische oder geringfügige Gefahr; denn die Kläger wendeten sich gerade auch an Personen mit psychischen Problemen. Dass es nach ihren Angaben trotz jahrelanger Anwendung der Methode bislang nicht zu Schäden gekommen sei, schließe eine unmittelbare Gefahr nicht aus. Die Behauptung sei objektiv nicht nachprüfbar und im übrigen auch deshalb zweifelhaft, weil die Therapeuten mangels medizinischer Kenntnisse nicht in der Lage seien, die Folgen ihrer Tätigkeit zu erkennen”.

Sollten die Gericht die Gefahrenlage nicht nur behaupten, sondern auch beweisen? Ok - jetzt ist die Synergetik Methode gleichberechtigt mit allen anderen Psychotherapiemethoden poteniell gefährlich wie der BGH feststellt, allerdings verwies er auffällig auf den Schutz des Rechtsgutes. (Frage: Müssen die Gesetze schon vor Veränderungen geschützt werden? Wo kämen wir denn hin, wenn Selbsterfahrungsmethoden ungefährlicher und trotzdem wirkungsvoller wären, als anerkannte Psychotherapieverfahren?)

BGH am 22. Juni 2011 wörtlich: “Jedenfalls ist die Entscheidung, die das Landgericht getroffen hat, auch unter dem Gesichtspunkt natürlich des Schutzes des Rechtsgutes - aus praktischen Gründen - als auch aus normativen Gründen gut vertretbar und nach der Auffassung des Senats rechtsfehlerfrei, die Grenze dort zu ziehen, wo sie das Landgericht gezogen hat .”


4) Synergetik Therapie ist nicht automatisch gefährlich oder Heilkunde.

Denn nur das Anwendunggebiet ist entscheident. Ausserhalb der Heilkunde ist eine Selbsterfahrungsmethode natürlich auch unbedenklich - BGH wörtlich:
Die Grenze ist natürlich da erreicht, wo keine Heilkunde betrieben wird. Also wenn jemand sagt: Ich möchte das nur wegen der - um ein schönes Erlebnis zu haben oder überhaupt ein Erlebnis zu haben, der mag das machen... das ist keine Heilkunde.”
Damit sind die verschiedenen Berufe bzw die Anwendungsfelder unterschiedlich zu bewerten.


5) Dürfen kranke Menschen “Selbsterfahrung” zur Heilung erhalten?

Das Erlebnis der Dienstleistung “Selbsterfahrung” - wird somit für kranke Menschen wesentlich schwieriger, denn nahezu alle ausgebildeten Synergetik Therapeuten und Profiler haben keinen HP-Schein, bzw wollen auch nicht mit kranken Menschen arbeiten. Die vom BVerwG auferlegte Hürde ist zu gefährlich: “Die Kläger müssen, wenn sie Krankheiten behandeln wollen, selbst einschätzen können, ob ihre Methode gefahrlos angewandt werden kann oder ob die Grenzen ihrer Fähigkeiten überschritten sind und ein Arzt eingeschaltet werden muss”.
Dieser Satz ist für jeden Anwender, der mit krebskranken Menschen arbeiten will: Selbstmord. Denn seine Grenzen werden immer von einem Schulmediziner beurteilt und das Denken der Schulmedizin ist grundsätzlich dem synergetischen Denken entgegengesetzt.

Denn genau dies war Bernd Joschko sehr wichtig, das unterschiedlichen Denken - hier linear logisch, dort synergetisch vernetzt - auch auf die Arbeit mit Krankheit bzw Gesundheit zu übertragen. Dies hat das BVerwG auch anerkannt:
“Die Methode präsentiert sich als etwas grundsätzlich Neues im Gesundheitswesen, als die “Vierte Kraft” im Gesundheitswesen neben Ärzten, Heilpraktikern und Psychotherapeuten sowie als höchste Stufe der Heilung - auf unterster Stufe steht danach die Schulmedizin mit einer bloßen Symptombekämpfung oder -unterdrückung”.


6) Die Stellung der Synergetik Methode

Reine “Selbsterfahrung”, egal mit welchem Ansatz, kann im Einzelfall auch zur Heilung von Krankheiten führen, so wie auch alle andere Methoden ihre Einzelfallbeweise haben. Doch darum geht es nicht. Wenn gute “Selbsterfahrung”, professionell von einem Synergetik Profiler durchgeführt, tatsächlich zu häufigeren Fällen von Heilung führt, ist sie dann eine Heilmethode? Darf man eine Heilmethode optimieren? Ohne mit dem grundsätzlich “anderen linearen” Denken der Schulmedizin und des HP-Gesetzes in Konflikt zu kommen?
Genau dieses Endergebnis des komplexen Sachverhaltes zur Synergetik Methode wurde nun am 9. November 2011 dem Bundesverfassungsgericht zur endgültigen Bewertung vorgelegt. Damit ist das Versprechen von Bernd Joschko wahrgemacht:

Ich werde bis zum höchsten deutschen Gericht gehen, um zu klären:
Darf man mit Selbsterfahrung Heilen?”



Man kann, aber darf es einen neuen (innovativ und qualitativ hochwertigen) Beruf dazu geben? Dies ist immer eine Grundrechtsfrage und daher auch nur vom BVerfG zu beantworten. Die Welt ist komplexer geworden, also braucht es komplexere Antworten - und Berufe, die damit umgehen können.


7) Für die Arbeit als Synergetik Profiler ist er natürlich nicht eine Alternative zur Schulmedizin, sondern eine notwendige Ergänzung - eine sehr hilfreiche Bereicherung!

Synergetik bedeutet Zusammenwirken und somit bedeutet das Selbstverständnis der synergetischen Berufe immer auch ein Zusammenwirken mit anderen (Gesundheits)berufen. Prinzipiell wurde ja gerade die Tatsache, des Zusammenwirkens von 5 bis 8 Faktoren, bei der Musterentstehung hervorgehoben, so auch bei der Krankheitsentstehung, aber auch Heilung. Natürlich wirken bei Heilungsergebnissen immer, neben der (schulmedizinischen oder komplementären) Behandlung weitere Faktoren , wie die mentale und selbstverantwortliche Beteiligung des Patienten, auch die Unterstützung des Familienenergiefeldes bis hin zu Vererbungsfaktoren (Epigenetik), sowohl Ernährung, Sport, Umwelteinflüsse, Rauchen und weitere destruktive Verhaltenweisen (Drogen), usw.
Diese Zusammenarbeit wurde auch vom BverwG gesehen und pointiert im Urteil formuliert:
“Patienten, die sich bereits in ärztlicher Behandlung befinden, wird der Rat erteilt, den Arzt zu wechseln, wenn dieser den Aspekt der Selbstheilung nicht nachvollziehen könne (“denn Sie bekommen ja auch nicht beim Metzger kompetente Antworten auf die Frage nach vegetarischer Ernährung”).

Also eher die Mediziner hatten den Alleinvertretungsanspruch des Heilens, wie der Papst für das seelische HEIL.

Bernd Joschko hat es als seine Aufgabe angesehen, den “zufällig” entdeckten Zusammenhang zwischen “Selbsterfahrung” und Verschwinden von (Krankheits-)Symptomen zu erforschen, zu optimieren und dieses Know How in einen Beruf zu integrieren und diesen Beruf von den höchsten Gerichten bewerten zu lassen. Das BVerfG hat nun die Entscheidung. Damit ist diese Aufgabe erledigt.

 



Persönliche Erklärung und Fazit von Bernd Joschko vom 11. November 2011

Mit dem heutigen Tag ist meine zweite große gesellschaftliche Aufgabe erledigt. Die Verfassungsklage liegt als Kopie auf meinem Schreibtisch und beim BVerfG. Damit obliegt meine von mir vor 23 Jahren definierte Synergetik Therapie in den Ausformungen der verschiedenen Berufe dem BVerfG zur Bewertung gemäß dem GG vor. Nach dem Urteil des BVerwG vom letzten Jahre habe ich meinen Beruf des Synergetik Profilers niedergelegt. Ich arbeite nunmehr als Psychobioniker, einem neuen Forschungsberuf zur Vermittlung von Wissen.

Gleichzeitig droht mir nun ein Totalverbot von meinem Gesundheitsamt in Wetzlar, das sich letztmalig 1993 mit der Synergetik Therapie beschäftigt hat, allerdings die Weiterentwicklung bewusst bis heute ignorierte.

Die obige Darstellung wurde auf Grund der Ankündigung von Frau Dr. Heltweg (21.10.2011) mir eine Ordnungsverfügung zu erteilen, erstellt, damit das GA Wetzlar ein klareres Verständnis entwickelt für meine neue Arbeit. Da durch ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren (ohne Klientenbeschwerden) vom Sommer 2011 alle Aussagen und Unterlagen nun beim Gesundheitsamt gelandet sind, will Dr. Heltweg auch meine Ausbildungstätigkeit verbieten.

Zitat: “Der Aktenvorgang enthält Merkblätter für Teilnehmer der von Ihnen durchgeführten “Psychobionik”-Ausbildungen. Darin findet sich unter der Überschrift “Synergetik Magic Seminar - 50 Lernstunden Psychobionik” eine Beschreibung der Zielrichtung und des Inhalts dieser Ausbildungen. Danach handelt es sich um eine “praktische Ausbildung für kranke und gesunde Menschen”, bei der u.a. “5 Sessions in Innenweltarbeit (angeboten werden), die dazu dienen, die Gesetze der Innenwelt kennenzulernen, um diese Innenwelt selbständig zu verändern”. Den schriftlichen Zeugenaussagen und den Rechnungen im Aktenvorgang läßt sich entnehmen, dass Sie im Rahmen der “Psychobionik”-Ausbildung im Frühjahr 2011 sogenannte “Innenweltreisen” bei Klienten durchführten”.
Meine Lebensgefährtin Rita Schreiber hat schon ihr Totalverbot vor einigen Tagen bekommen, auch die Coach-Arbeit, stellvertretend für alle Synergetik Coach als Berufsverbandsvorsitzende, wurde unter Androhung von Strafe gestellt.

Nach Artikel 5 GG ist die Lehre und Forschung frei. Meine Forschungstätigkeit wurde in meiner Gewerbeanmeldung hinterlegt. Mein Rechtsanwalt Dr. Fischer von der Kanzlei “von Plottnitz” Frankfurt verteitigt mich. Grundrechte sind nicht mehr selbstverständlich, sondern müssen von den Bürgern selbst verteitigt werden - Behörden setzen sich “locker” darüber hinweg. Die sog. Gefahrenabwehr ist ein oft benutztes Instrument gegen den einzelnen Bürger, der die “Mainstream”-Sichtweise nicht teilt.

Schon 1982 hatte ich meinen ersten Beruf “geopfert”, als ich meine Tätigkeit als Physik-Ing. im BKA, im SPIEGEL, Panorama und in einem Kinofilm veröffentlichte. Kernpunkt war meine Kritik am Verhalten des BKA zur Überwachung von tausenden von Bürgern, die ihr Grundrecht auf Demonstration nutzten, das BKA fing dpa-Bilder zur Gesichterrkennung ab usw. Dr. Sternsdorf: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-14019418.html + Sebastian Cobler:
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13511465.html

Damals (1982) unterstützte mich der SPIEGEL, indem er alle Kosten übernahm und mir Prof. Preusch und RA Riemann zur Seite stellte. Das BVerfG definierte dann 1984 das Grundrecht auf “instumentielle Selbstbestimmung”.

Heute habe ich meine Lebensversicherung auflösen müssen, um die Kosten der Gerichtsprozesse zahlen zu können. Meinen selbsterschaffenen zweiten Beruf als Synergetik Profiler darf ich nicht ohne HP-Schein ausüben und um ihn zu bekommen, muß ich “anders Denken”, wie das GA Wetzlar fordert. Damit darf ich auch nicht mehr meinen zweiten Beruf ausüben, habe ihn “geopfert”.

Ich habe die Qualität der Schulmedizin in Frage gestellt, indem ich aufzeigte, dass sehr viele Mediziner nur den Körper beachten und den Patienten als OPFER darstellen. Kritisieren kann jeder, doch um die Welt menschlicher zu machen habe ich einen eigenen neuen Gesundheitsberuf erschaffen und ein “Recht auf Selbstheilung” eingefordert. Die eigene Bewältigungsarbeit muß jeder selbst tun - leider gibt es jetzt keinen geordneten Beruf für diese Dienstleistung, denn das Regierungspräsidium Darmstadt hat mir mit Da-tum vom 12. Mai 2011 die MWSt-Bescheinigung widerrufen. Das einzige Kriterium ist der (schulmedizinisch ausgerichtete) HP-Schein zur Gefahrenabwehr. Mein Kriterium zur Gefahrenabwehr war die Qualitätsvermittlung des Wissens zur Selbstheilungsmethode “Synergetik-Therapie”. Die Ausbildung wird nun leider eingestellt. Das Synergetik Institut GbR löst sich zum Jahresende auf.

Die Schulmedizin bekämpft nur die Symptome - bei Krebs mit Chemo und Bestrahlung - wie ein Feind. Die Seele wird ignoriert. Dies kommt einer “unterlassenen Hilfeleistung” gleich. Dr. Immerschmidt vom Landgericht Frankfurt fragte eine Krebsklientin warum sie Selbstheilung machen wolle? Ihre Antwort war: “Meinen Sie der Krebs fällt vom Himmel?” So wie eine US-Politikerin vor einigen Tagen im Präsidentenwahlkampf, das Auftreten des Wirbelsturm Kathrina dem “lieben Gott” zuschob und nicht der mitverursachenden Menschheit.

Alternative Medizin wird in Deutschland nicht mit Steuermitteln erforscht - allerdings in Amerika. Die Nutzung wird auch nicht von den Krankenkassen bezahlt. Der Bürger zahlt sie von seinem Geld - trotzdem darf er sich nicht durch die Nutzung der Synergetik Therapie helfen lassen, denn diese darf nur gesunden Menschen straflos angeboten werden (BGH). Und da der Anbieter keine Unterscheidung zwischen kranken und gesunden Menschen machen kann, weil er ja keinen HP-Schein hat, will das GA Wetzlar jede Anwendung verwaltungsjuristisch verbieten: Logisch lineares Denken... Die looser sind immer die Menschen...


“Für das freiheitliche Menschenbild des Grundgesetzes ist es selbstverständlich, dass der Bürger Heilung und/oder Linderung seiner Beschwerden nicht nur in der Schulmedizin suchen muss.” VG Oldenburg 7 A 1324/08 Urteil vom 18.11.2008

.. und die Menschen zahlen dies eh mit ihrem eigenen Geld.

In der logischen Konsequenz verbreite ich jetzt mein Wissen zur Selbstheilung an jeden SUCHENDEN, der sie lernen möchte (Art. 5 GG). Jeder soll sie dann weitergeben und nennen, wie er es will. Speziell kranke Menschen hätten Wissen zur “Selbstheilung” besonders nötig. Aber das muß der einzelne Kranke selbst herausfinden. Seminare für Kranke verlagere ich nach Holland und warte auf das Ergebnis vom BVerfG in Karlsruhe.

Bernd Joschko